Die KS-AUXILIA steht ihrem Kunden bei

Ein Mandant des Assekuradeurs erfüllt sich seinen Jugendtraum und erwirbt bei einem renommierten Autohändler für viel Geld einen gebrauchten Roadster und ist begeistert.

Bereits bei der Besichtigung fällt ihm der kraftvolle Sound des Motors auf. Auf seine Nachfrage erklärt man ihm, dass dies für einen Motor mit so viel PS normal wäre.

Im Zuge der Zeit verändert sich der Klang des Motors. Der Werkstattmeister des Autohändlers untersucht das KFZ und beschwichtigt den Käufer. Es handelt sich eben um einen Sportwagen.

Bei der nächsten Überprüfung stellt sich heraus, dass die Auspuffanlage wegen Verschleiß repariert werden muss. Die Gewährleistungsfrist ist jedoch zwischenzeitlich abgelaufen. Der Werkstatt-Angestellte meint, dass der Mandant wohl nicht beweisen könne, dass der Auspuff bereits beim Kauf schadhaft gewesen war.

Der Versicherungsnehmer ist nicht zufrieden und ruft bei seinem Versicherer , der AUXILIA Rechtsschutzversicherung, an. Diese erteilte sofort die Deckungszusage unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes von 250,- ?. Der Sachbearbeiter weist im Rahmen der Schadenmeldung den Versicherungskunden auf die Möglichkeit einer telefonischen Mediation hin. Folglich würde die vertragliche Selbstbeteiligung nicht in Abzug gebracht werden. An einer schnellen Lösung interessiert, willigt er ein. Ihm bleibt ja auch bei Versagen der Schlichter der Gang zum Gericht frei. Er wird sofort mit einem unabhängigen Mediator verbunden, dem er sein Problem schildert. So ist der Kunde vor allem über die Art und Weise der Behandlung durch den Händler enttäuscht. Er fühlt sich nicht ernstgenommen, obwohl er doch ein sehr guter Kunde der KFZ Werkstatt sei.

Der Schiedsmann erläutert anschließend dem Geschäftsführer des Autohauses die Situation. Der Geschäftsführer bietet dem Streitschlichter an, persönlich für ein klärendes Gespräch mit dem Kunden zur Verfügung zu stehen. In der Sache selbst sei er bereit, dem Mandanten entgegen zu kommen, denn es geht ihm um den guten Ruf seines Hauses.

Im weiteren Verlauf ruft der Mediator beim Versicherungsnehmer der Auxilia an und teilt ihm den Vorschlag mit, womit dieser sich einverstanden erklärt. In dem persönlichen Diskussion einigen sich die Parteien schließlich darauf, dass sich das Autohaus hälftig an den Reparaturkosten beteiligt.

Diese Streitigkeit wurde mit Hilfe der außergerichtlichen Streitschlichung innerhalb 1 Woche gelöst. Der Klient ist glücklich, weil er nicht vor Gericht gehen muss und er keinen Selbstbehalt investieren musste.

Die außergerichtliche Streitschlichung ist in allen momentanen Tarifen der KS/Auxilia ohne Abzug eines Selbstbehaltes versichert. Dies gilt für alle versicherten Rechtsgebiete, bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarungen, im kollektiven Arbeitsrecht und auch bei Trennung und Scheidung. In der JUR-Linie gilt die Mediation darüber hinaus im privaten Bereich mit Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung auch bei nicht versicherten Risiken.

Quelle: Auszug Newsletter 04-2012